Cannabis kann helfen

Schwerkranke Patienten können ab sofort Cannabis-Arzneimittel über ein Betäubungsmittelrezept auch in
Apotheken im Kreis Hersfeld-Rotenburg erhalten. Der Bundestag hatte im Januar einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften beschlossen. Die Kosten sollen die gesetzlichen Krankenkassen tragen. Das Gesetz ist am 1. März in Kraft getreten. Bisher war eine Ausnahmeerlaubnis nötig, um Cannabis als Medizin zu erhalten, doch jetzt kann es über ein Betäubungsmittelrezept verschrieben werden, erklärt Schmerzmediziner Dr. Martin Grapengeter, Chefarzt am Klinikum Bad Hersfeld. „Es wird unter anderem bei Schmerzpatienten und Menschen mit Spastiken eingesetzt“, sagt er. Cannabis als Medikament sei eine von vielen Alternativen, „aber ohne Gewähr auf Erfolg“, erklärt Grapengeter. Schmerzpatienten könnten von dem neuen Gesetz profitieren, doch man müsse vermeiden, das Hanfgewächs als Wunderdroge anzupreisen.

Missbrauch vermeiden
„Es ist eigentlich noch viel zu früh, um die Legalisierung einzuschätzen“, sagt Rolf Heise, Chef der Elch-Apotheke in Bebra. Man müsse vorsichtig agieren und die strengen Maßstäbe einhalten, damit es nicht zum Missbrauch kommt. Heise weist auf eine begleitende Studie hin, die die Wirkung von Cannabis bei Schmerzpatienten genauer erforschen soll. „Eine allgemeine Freigabe halte ich für problematisch bis hin zur Fahrlässigkeit“, fügt er hinzu. Ina Müller, Inhaberin der Schwanen-Apotheke in Bad Hersfeld, hält das neue Gesetz grundsätzlich für sinnvoll: „Es gibt eine Reihe von Patienten, die davon profitieren.“ Die Gefahr des Missbrauchs halte sie für gering, da es das Cannabis nur auf Rezept gibt und der Patient nicht selbst entscheiden kann, ob er das Medikament verschrieben bekommt

Hintergrund
Cannabis und der Wirkstoff THC Cannabis ist eine Gattung der Hanfgewächse (Cannabaceae). Nach dem deutschen Betäubungsmittelgesetz gehören Cannabis und Cannabisprodukte zu den illegalen Suchtmitteln. Besitz, Anbau und Handel sind verboten und werden strafrechtlich verfolgt. Der Hauptwirkstoff der Pflanze ist Tetrahydrocannabinol (THC). Der Rausch besteht laut Deutscher Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) vor allem aus psychischen Wirkungen: Cannabis wirkt auf das zentrale  Nervenssystem. Krankheiten, die dort ihren Ursprung haben, können durch Cannabis gelindert und behandelt werden. Dazu zählen beispielsweise Spastiken. (leb)

Nicht die Wunderdroge

Cannabis ist vor allem als Rauschmittel bekannt, doch es dient auch als Arznei – besonders bei Schmerzpatienten. Seit 1. März ist es deutlich einfacher, die Hanfpflanze verschrieben zu bekommen. Die Schmerzmediziner Dr. Martin Grapengeter, Chefarzt am Klinikum Bad Hersfeld, und Oberärztin Dr. Erika Köhalmi beantworten Fragen zu Cannabis als Medikament:

Wie lief es bisher ab, wenn man als Patient Cannabis benötigte?
„Früher war das aufwendig“, berichtet Grapengeter: „Man musste eine Ausnahmegenehmigung beantragen.“ Das ging nur bei der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Das falle jetzt weg, denn der Patient bekomme Cannabis über ein Betäubungsmittelrezept verschrieben. „Der bürokratische Aufwand bleibt aber weiter relativ hoch, das ist ein Manko“, sagt Köhalmi.

Wer bekommt Cannabis als Medikament verschrieben?
Der Wirkstoff von Cannabis hilft laut Grapengeter zum Beispiel gegen Depressionen, Übelkeit, Spastiken, bei Multipler Sklerose, Appetitlosigkeit und Bauchschmerzen. „Die Schmerzen müssen chronisch auftreten, nicht nur akut“, betont er. Die Indikationen seien in dem neuen Gesetz offengehalten. Das bedeutet, dass nicht festgelegt ist, wer bei welchem Krankheitsbild Cannabis verschrieben bekommt. „Da sind die Ärzte gefragt und müssen verantwortungsvoll mit dem Medikament umgehen“, meinen Grapengeter und Köhalmi. Der Patient müsse sich außerdem dazu bereit erklären, dass seine Daten anonym an das BfArM übermittelt werden und der Arzt muss die Verschreibung fünf Jahre lang wissenschaftlich begleiten.

Ist Cannabis gleich Cannabis oder gibt es verschiedene Sorten?
„Cannabis hat ganz viele Wirkstoffe, die noch gar nicht alle bekannt sind“, sagt Grapengeter. Im Deutschen Ärzteblatt vom 24. Februar werden 14 verschreibungsfähige Sorten von Cannabisblüten aufgeführt – der THC-Gehalt variiert von einem bis hin zu 22 Prozent. Diese großen Unterschiede erachten Grapengeter und Köhalmi als problematisch: „Eine gleichmäßige Wirkstoffverteilung wäre besser.“

Wie gut ist Cannabis als Medikament bisher erforscht?
„Ein Blutdrucksenker mit einer solchen Studienlage, wie sie für Cannabis herrscht, käme nicht auf den Markt“, macht Grapengeter deutlich. Er sieht die Hanfpflanze als Möglichkeit bei chronischen Schmerzen, doch ohne Gewähr auf Erfolg. „Cannabis ist nicht die Wunderdroge schlechthin, das muss man auch den Patienten verdeutlichen“, sagt der Schmerzmediziner. Hinzu kommen die möglichen Nebenwirkungen: Der Konsum könne unter anderem Psychosen, Persönlichkeitsveränderungen bis hin zur Schizophrenie und Lebererkrankungen hervorrufen. Schwangere, stillende Mütter, Kinder, Jugendliche und Herz-Kreislauf-Patienten sollten Cannabis nicht konsumieren.

Wie wird Cannabis von Patienten konsumiert beziehungsweise eingenommen?
Am ehesten werden sich Tropfen und das Einatmen mithilfe eines Inhalationsgerätes durchsetzen, vermutet Grapengeter. Aber auch Tabletten, Kekse und das Auflösen in Tee seien denkbar. Als Patient könne man Cannabis auch rauchen. Das ist aber aus Grapengeters und Köhalmis Sicht unsinnig, da man so nicht weiß, welche Inhaltsstoffe im Körper ankommen.

Wächst mit der Legalisierung die Missbrauchsgefahr, selbst wenn Cannabis ausschließlich als Schmerzmittel verschrieben werden kann?
Köhalmi und Grapengeter sind der Meinung, dass Cannabis als Arznei Potenzial hat, doch dass mit der Legalisierung auch die Missbrauchsgefahr steigt. „100 Gramm dürfen auf einmal verschrieben werden  das ist recht viel“, bemängelt Köhalmi. Einen Massenhype um Cannabis loszubrechen, sei gefährlich.

Die staatliche Cannabis-Agentur
Künftig soll laut Bundestag eine Cannabis-Agentur den Anbau und Vertrieb von Cannabis in Deutschland kontrollieren und koordinieren. Sie wird Teil des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Die Agentur vergibt Aufträge für den Anbau von Cannabis über ein Ausschreibungsverfahren, das nach Inkrafttreten des Gesetzes geplant ist. Die Anbauer müssen ihre gesamte Ernte an die Agentur verkaufen. Der Eigenanbau ist verboten. Laut Bundestag ist eine wissenschaftliche Begleiterhebung über die medizinische Wirkung von Cannabis-Arzneimitteln geplant. Die generelle Freigabe von Cannabis lehnt die Bundesregierung weiterhin ab. (leb)

Bericht aus der Hersfelder Zeitung vom 10.03.2017