Corona Sonderzulage

Bad Hersfeld 23042021/WH. Im vergangenen Jahr hatte sich Unmut über die finanzielle Ungleichbehandlung unter den nicht im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes Beschäftigten der kommunalen Gesundheitsunternehmen breit gemacht. Hintergrund war, dass Mitarbeiter ohne TVÖD-K Vertrag im Unternehmen die eingruppierungsabhängige Corona-Prämie nicht erhalten konnten. Hier ging es um eine Sonderzahlung bis zu 600€/netto für Mitarbeiter in den unteren Entgeltgruppen. Dieses Thema ist im Klinikum Hersfeld-Rotenburg nun vom Tisch; die betroffenen Mitarbeiter erhalten analog ihrer Kollegen die gleiche Einmalzahlung.
Geschäftsführer Rolf Weigel: „Wir hatten in unseren Gesprächen mit der Mitarbeitervertretung signalisiert, dass diese Entscheidung aufgrund der angespannten finanziellen Situation nicht durch die Geschäftsführung zu entscheiden ist. Gleichwohl sehen wir, dass die vorgebrachten Argumente inhaltlich nachvollziehbar und in gewisser Weise natürlich berechtigt sind. Mit dem Blick auf nun mehr als ein Jahr Pandemiemodus in unseren Einrichtungen und den daraus folgenden Belastungen aller Beschäftigten ist die nun gefundene Lösung eine Gute. Hinzu kommt, dass wir zusätzlich zur Corona-Belastung unseren Sanierungsprozess verfolgen, in dem wir zusätzliche Leistungen unserer Mitarbeiter benötigen.“ Das Projektmanagement ist unter Einbeziehung aller Mitarbeitervertretungen im Frühjahr mit mehreren Teilprojekten an den Start gegangen; hierzu zählen beispielsweise die Vorbereitung des Neubaus, die Digitalisierung, der Umbau der Psychiatrie und die Wäsche- sowie die Speisenversorgung.
 
Zwei Beispiele abgeschlossener Projekte aus dem medizinischen Bereich ergänzt sein Geschäftsführerkollege Dr. Tobias Hermann:
„Hier haben wir die erfolgreich abgeschlossenen Strukturveränderungen in der HNO-Klinik und die in Rekordzeit umgesetzte ‚Ambulantisierung‘ unserer Augenheilkunde, die ohne stationären Versorgungsauftrag in unser MVZ im Klinikum integriert wurde. All diese Maßnahmen bedeuten für unsere Mitarbeiter eine zusätzliche Beanspruchung.“
Die Gremien haben auf Vorschlag des Betriebsrats und der Geschäftsführung nun einer Gewährung der Prämien für das Jahr 2020 zugestimmt. Hiervon profitieren insbesondere Mitarbeiter des HKZ Service, des Gesundheitszentrums und des MVZ Hersfeld Rotenburg.