Generelles Besuchsverbot im Klinikum Hersfeld-Rotenburg ab 24.10.2020
Das Klinikum Hersfeld-Rotenburg verschärft zum Wochenende seine Besucherregelung. Zum 24.10.2020 besteht ein vollständiges Besuchsverbot auf allen stationären Bereichen. Der Ambulanzbetrieb und auch die MVZs sind von dieser Regelung nicht betroffen. Hier bleiben die bestehenden Regelungen in Kraft.
Damit kommt der Klinikkonzern wieder auf die März durch die Landesregierung verordneten Regelungen zurück und schirmt alle stationär aufgenommenen Patienten vom Besuchsverkehr ab.
"Man muss nur einen Blick auf die Nachbarlandkreise werfen - am besten jeden Tag neu - um zu wissen, dass auch in Hersfeld-Rotenburg die Zahlen sich den Grenzwerten annähern oder diese sogar überschreiten werden", so Geschäftsführer Dr. Tobias Hermann. Betonen könne an er an dieser Stelle nur wiederholt, dass es gilt, die bereits geschwächten und stärker gefährdeten Patienten in allen Häusern besonders zu schützen.
Weiterhin gelten Ausnahmen für besondere Personengruppen, denen der Zugang zu Patienten zu gewähren ist. Darunter fallen beispielsweise Anwälte, Notare oder auch Eltern minderjähriger Kinder. Auch werdende Väter dürfen weiterhin die Geburt des neuen Familienmitglieds begleiten. Gleichermaßen können Angehörige Patienten im Sterbeprozess begleiten. "Natürlich versuchen wir, hier soweit es geht ethisch und sozial die richtige Entscheidung zu treffen. An oberster Stelle steht aber die Sicherheit aller Menschen in unseren Häusern", so Hermann weiter.
Im gleichen Atemzug betont er, dass damit das Krankenhaus auch weiterhin als ein sicherer Ort gesehen werden kann. Viele Menschen hatten im Frühjahr das Krankenhaus gemieden und Untersuchungen verschoben. "Bei ernsthaften gesundheitlichen Problemen jedoch muss ein Arzt aufgesucht werden. Ein Abwarten und Verschieben aus Angst vor Corona in Krankenhäusern ist unbegründet, die Hygienestandards sind in Krankenhäusern hoch.“
Hier finden Sie die Ausnahmen des Besuchsverbotes für das Klinikum, HKZ und die Orthopädie