Häusliche Krankenpflege des Klinikums erneut Spitze
Prüfnote Eins - Der medizinischer Dienst der Krankenkasse vergibt Bestnote
Hervorragende Leistungen sind den Pflegekräften der Häuslichen Krankenpflege des Klinikums durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bescheinigt worden. Nach einer Regelprüfung, die jährlich stattfindet, gab es in der Abschlussbewertung für die Häusliche Krankenpflege am Klinikum die Note „Sehr gut“. Bewertet wurden die pflegerischen Leistungen, die Durchführung der ärztlich verordneten Leistungen, die Organisation des Pflegedienstes und die Zufriedenheit der Kunden. „Dieses gute Ergebnis konnte nur durch den engagierten Einsatz jedes einzelnen Teammitgliedes erreicht werden“, freut sich die Pflegedienstleiterin Helma Schuster. Das breite Spektrum der pflegerischen Versorgung, die durch den klinikeigenen Pflegedienst hervorragend abgedeckt wird, freut auch den Pflegedirektor Marcus Ries: „Die umfassende Qualität der Versorgung wird uns ein um das andere Mal durch den MDK bestätigt. Das ist ein Grund für uns, diesen Weg weiter zu beschreiten.“ Und mit dem Blick auf die gut 80 Mitarbeiter der Häuslichen Pflege fügt er hinzu: „Ich gratuliere herzlich, dies ist für jeden Mitarbeiter ein Einser-Zeugnis seiner sehr guten Patientenversorgung im ambulanten Bereich unserer Pflege.“
Hintergrund
Entstehung & Verteilung der Pflegenoten - Checkliste
Um eine einheitliche Bewertung der Pflegequalität sicherzustellen, wurde ein Bewertungssystem ähnlich dem der Schulnoten eingeführt. Dabei können die Noten sehr gut (1,0) bis mangelhaft (5,0) vergeben werden. Bundesweit liegt die durchschnittliche Gesamtnote sowohl für stationäre Einrichtungen als auch für ambulante Dienste bei 1,2. In dem monatlich erscheinenden Newsletter der DCS können außerdem die Statistiken der letzten 7 Jahre eingesehen werden, inklusive Zwischennoten für die einzelnen Bereiche sowie einem direkten Vergleich der Bundesländer.
Die Qualitätsprüfung der Pflegeeinrichtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und dem Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung (PKV). Sie ist inhaltlich in verschiedene Bereiche eingeteilt. Es werden sowohl Teilnoten als auch eine Gesamtbewertung erstellt.
Teilnoten werden bei ambulanten Pflegediensten in folgenden Bereichen vergeben:
- Pflegerische Leistungen
- Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
- Dienstleistung und Organisation
Hier finden Sie den Bericht aus dem Kreisanzeiger vom 30.01.2019