Hessen führt eine Maskenpflicht ein
Die Maskenpflicht, die ab kommendem Montag, dem 27. April 2020, hessenweit gilt, schreibt auch allen Besuchern des Klinikums Hersfeld-Rotenburg das Tragen einer sogenannten „Alltagsmaske“ vor. Dazu zählen neben medizinischen und im Handel gekauften Masken auch solche, die privat genäht wurden. Die Richtlinie gilt selbstverständlich für alle Häuser des Klinikums, das heißt dem Klinikum Bad Hersfeld, dem Herz-Kreislauf-Zentrum Rotenburg, der Orthopädie Bad Hersfeld, der Klinik am Hainberg sowie allen MVZs und Ambulanzen.
Die Minister hatten sich in einer Konferenz am vergangenen Dienstag darauf geeinigt, im gesamten Bundesland eine Maskenpflicht einzuführen. Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger nun in Supermärkten, Banken oder ähnlichen Bereichen des öffentlichen Lebens eine Maske tragen müssen. Die Missachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. „Auch das Klinikum stellt einen solchen Bereich dar. Deshalb gilt hier ganz klar: Wer keine Maske trägt, erhält leider keinen Zugang zu den einzelnen Bereichen unserer Häuser“, betont Geschäftsführer Dr. Tobias Hermann. Das Klinikum weist daher ausdrücklich darauf hin, bei einem Besuch eine Maske zu tragen. Dafür können Sie gerne Ihre privaten Masken mitbringen. Das Klinikum hat ein differenziertes Konzept erarbeitet, so dass in Bereichen mit einem höheren Schutzlevel auch medizinische Masken zu Einsatz kommen müssen. Sollten Besucher oder ambulante Patienten davon betroffen sein, werden diese vom Klinikum natürlich gestellt werden.