Krankenhäuser kämpfen gegen Pflegenotstand

Im Kampf gegen den Pflegenotstand wartet ab Januar auf deutsche Krankenhäuser eine zusätzliche Herausforderung. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat neue Pflegepersonaluntergrenzen für vier besonders pflegeintensive Krankenhausabteilungen festgesetzt:
Unfallchirurgie, Intensivmedizin, Geriatrie und Kardiologie.

Die Krankenhäuser im Landkreis sehen der Verordnung mit gemischten Gefühlen entgegen. „Der Zeitpunkt der Verordnung stellt Krankenhäuser vor große Herausforderungen“, sagt Marcus Ries, Pflegedirektor des Klinikums Hersfeld-Rotenburg. „Um die Verordnung umzusetzen, fehlen uns in der Unfallchirurgie vier bis fünf Vollzeitkräfte“, sagt Ries. Diese „auf einem faktisch leeren Arbeitsmarkt“ zu bekommen, sei extrem schwierig. In den anderen Abteilungen sei das Klinikum aber schon jetzt gut aufgestellt – auch dank eigener Ausbildung.

Grundsätzlich begrüßt Ries die verbindlichen Personaluntergrenzen. „Wenn es nach uns ginge, würden wir am liebsten in allen Bereichen aufstocken.“ Zugleich kritisiert er aber, dass die neuen Regeln nur für vier Abteilungen gelten. Er befürchtet, dass dadurch andere Bereiche, wie etwa die Gefäßchirurgie, aus dem Fokus rücken könnten. Auch im Rotenburger Kreiskrankenhaus kommt die neue Verordnung grundsätzlich gut an. „Es war dringend notwendig, dass Personalschlüssel festgelegt werden“, sagt Dr. Martin Oechsner. „Im ärztlichen Bereich gibt es das schon lange.“ Die Verordnung sei aber nicht konsequent zu Ende gedacht, so der ärztliche Direktor: „Anstatt pauschal vier Bereiche festzulegen, sollte man lieber schauen, wo die Pflegeintensität tatsächlich am größten ist.“ Durch die Verordnung werde sich im Kreiskrankenhaus, das durch die Intensivmedizin betroffen ist, nichts ändern. „Wir erfüllen die Anforderungen schon lange.“

Hintergrund

Personaluntergrenzen gelten ab Januar
Mit den Pflegepersonaluntergrenzen will das Bundesgesundheitsministerium den Pflegenotstand mildern. Sie gelten ab 1. Januar 2019 in den Bereichen Geriatrie, Unfallmedizin, Kardiologie und Intensivmedizin. In der Geriatrie und Unfallchirurgie darf eine Pflegekraft künftig tagsüber nur bis zu zehn Patienten betreuen (nachts bis zu 20), in der Kardiologie sind es pro Tagschicht zwölf (nachts 24), in der Intensivmedizin im Schnitt maximal 2,5 Patienten pro Pflegekraft (nachts 3,5). Die Krankenhäuser müssen für die einzelnen Monate Durchschnittswerte ermitteln und dabei zwischen verschiedenen Stationen und Schichten differenzieren. Unabhängige Wirtschaftsprüfer müssen die Einhaltung der Untergrenzen bestätigen. Krankenhäuser, die sich nicht an die Vorgaben halten, müssen Vergütungsabschläge hinnehmen. (mle/ses)

Hier finden Sie den Bericht aus der Hersfelder-Zeitung vom 10.12.2018