Lockerung des Besuchsverbots
Lockerung des Besuchsverbots
Zum 29.05.2021 hat die Bundesregierung sowie die Landesregierung Lockerungen im Bereich der Patientenbesuche erlassen. Gemeinsam mit der örtlichen Gesundheitsbehörde haben wir nun für das Klinikum Bad Hersfeld und das HKZ erste, vorsichtige Lockerungsschritte beschlossen.
Für das Klinikum Bad Hersfeld und Herz-Kreislauf-Zentrum Rotenburg gelten ab Freitag, 04.06.2021 die folgenden Regeln für Besucher:
- Allgemeine Besuchszeiten im Klinikum Bad Hersfeld sind jeweils täglich von 15:00 – 19:00. Dies gilt sowohl an Werktagen als auch Sonn- und Feiertagen.
- In diesem Zeitraum kann ein Pateinten von jeweils einer Person besucht werden, wobei dies in den ersten sechs Krankenhaustagen auf insgesamt zwei Besuche während der gesamten sechs Tage zu beschränken ist.
- Für das Herz-Kreislauf-Zentrum Rotenburg werden keine festen Besuchszeiten festgelegt.
- Voraussetzung ist, dass die Besucher geimpft, genesen oder getestet sind. Diese drei „Gs“ können nur über einen offiziellen Nachweis ausgewiesen werden.
- Geimpft - Impfpass oder Ersatzbescheinigung
- Genesen - Bestätigungsscheiben des Gesundheitsamtes
- Getestet - Nachweis eines öffentlichen Testzentrums, der nicht älter als 24h ist; Selbsttests werden nicht anerkannt
- Weiterhin gilt selbstverständlich die Regelung zur Mundschutz- und Abstandspflicht (1,50m).
Weiterhin besteht ein absolutes Besuchsverbot zum Schutze der Patienten auf den Hochrisikobereichen. Dies betrifft die Palliativmedizin, die Hämatologie & Onkologie, die Geriatrie und die Intensivstationen. Besuche von Patienten stellen hier Ausnahmen dar und können nur in Rücksprache mit dem behandelnden Arzt erfolgen.
Wir sehen diese ersten Lockerungen als Schritte zurück zur Normalität. Wir bitten unsere Besucher eindringlich um das Einhalten der gesetzlichen Regelungen. Sie dienen dem Schutz Ihrer Angehörigen und unserer Mitarbeiter.