Schlaganfall-Patienten schnell versorgen
Die schnelle Versorgung von Schlaganfall-Patienten ist in Gefahr, vor allem auf dem Land. Ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) Kassel hat in vielen Kliniken mit regionalen Schlaganfall-Abteilungen für Alarm gesorgt. Das BSG hat festgelegt, dass die Frist, innerhalb derer Patienten in eine übergeordnete Spezialklinik mit Neurochirurgie oder Neuroradiologie verlegt werden, maximal eine halbe Stunde betragen darf, und zwar von der Entscheidung des Arztes bis zur Übergabe an die Spezialklinik. Diese Frist ist vor allem in ländlichen Regionen kaum einzuhalten und wird selbst in Großstädten schwierig, sagt Prof. Markus Horn, Chefarzt der Klinik für Neurologie und Geriatrie am Klinikum Bad Hersfeld.
Die gute Nachricht: Für Patienten im Landkreis Hersfeld-Rotenburg hat sich nichts geändert. Der Schlaganfall-Schwerpunkt am Klinikum ist nicht in Gefahr. Eine Neurochirurgie, die vor 10 Jahren am Klinikum angesiedelt wurde, und zwei Neuroradiologen stellen sicher, dass auch schwierige Fälle vor Ort behandelt werden können. Blutgerinnsel im Hirn, die häufig für den Schlaganfall verantwortlich sind, werden in den meisten Fällen mittels Thrombolyse, also durch Infusionen, aufgelöst. Bei maximal 15 Prozent der Patienten sei es notwendig, sie mechanisch mittels einer Thrombektomie zu entfernen. Das könne auch in Bad Hersfeld gemacht werden.
In schwierigen Fällen arbeitet das Klinikum Bad Hersfeld hier mit dem Klinikum Fulda zusammen, wo der Austausch von Informationen über Datenleitung „schnell und reibungslos“ funktioniert. Nach Fulda werden die Patienten mit dem Hubschrauber gebracht. „Wir müssen jedoch nur in Ausnahmefällen Patienten verlegen“, sagt Prof. Markus Horn. Bedroht sind dagegen Kliniken im benachbarten Schwalm-Eder-Kreis, die die verschärfte Frist nicht mehr einhalten können.
Hintergrund
Hirninfarkt und Hirnblutung
Ein Schlaganfall ist eine plötzlich („schlagartig“) auftretende Erkrankung des Gehirns, die oft zu einem länger anhaltenden Ausfall von Funktionen des Zentralnervensystems führt und durch Störungen der Blutversorgung des Gehirns verursacht wird. Grob unterscheiden lassen sich die Schlaganfälle in plötzlich auftretende Minderdurchblutung (Hirninfarkt) und die akute Hirnblutung. Typische Symptome für den Schlaganfall sind halbseitige Lähmungserscheinungen, Sprechstörungen, herabhängende Mundwinkel, Probleme beim Verstehen oder Sehen. Ziel der Behandlung sei es, die betroffenen Blutgefäße so schnell wie möglich wieder an der Durchblutung teilhaben zu lassen, erläutert Prof. Markus Horn. Sonst drohe ein großes Nervenzellensterben. Deswegen müsse in allen Bereichen so zeitsparend wie möglich gearbeitet werden. (aqu/zac)