Medizintechnik

Die Medizintechnik ist heute eine Zukunftsbranche mit innovativen Technologien und leistet einen erheblichen Beitrag zur qualitativen, medizinischen Versorgung der Patienten.

In Hinblick auf diese Aspekte erfüllt die Abteilung Medizintechnik der Klinikum Bad Hersfeld GmbH die umfassenden fachlichen und gesetzlichen Anforderungen, die an den Umgang mit Medizinprodukten gestellt werden, nicht nur für die Klinikum Bad Hersfeld GmbH, sondern auch für die Tochterunternehmen.

Zusätzlich bietet die Medizintechnik ihre Erfahrung bei der Erstellung von Dienstanweisungen und der Umsetzung des Medizinproduktegesetztes auch anderen Kliniken an. 

Gerätemanagement
Im Rahmen des internen Qualitätsmanagementprozesses wird sichergestellt, dass nur Medizinprodukte beschafft, in Betrieb genommen und am Patienten angewendet werden, die den hohen Anforderungen des Medizinproduktegesetzes entsprechen. 

Standardisierte Formulare und ein spezielles Gerätemanagementprogramm erleichtern die Dokumentation und Überwachung aller Geräte vom Zeitpunkt des Bedarfs, über die Anschaffung, der Inbetriebnahme, der Anwendung, der Instandhaltung bis hin zur Stilllegung und Ausmusterung (Gerätelebenslauf). 

Ein schneller Vorort-Service und regelmäßige Inspektionen der Gerätetechnik minimieren Geräteausfallzeiten (First-Line-Service). Die Qualitätsprüfungen in der Medizintechnik beruhen auf den Vorgaben der Hersteller und des Leitfadens für sicherheitstechnische Kontrollen bei aktiven Medizinprodukten sowie des Leitfadens zu messtechnischen Kontrollen von Medizinprodukten mit Messfunktionen (LMKM) der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB).

Prozessvalidierung von Reinigungs- und Desinfektionsgeräten
Zum Schutz der Gesundheit von Patienten, Anwendern und Dritten erfolgt die Aufbereitung von Medizinprodukten (Reinigung und Desinfektion aufbereiteter Instrumente) nach Maßgabe der §§ 137 und 137d Sozialgesetzbuch einrichtungsintern qualitätsgesichert nach  der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionspräventation am Robert-Koch-Institut und des Bundesintitut für Arzeneimittel und Medizinprodukte (BfArM). 

Die Validierung ist ein dokumentiertes Verfahren zum Erbringen, Aufzeichnen und Interpretieren der benötigten Ergebnisse und liefert den Nachweis, dass das Verfahren ständig mit den vorgegebenen Spezifikationen übereinstimmt. 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind:

  • Medizinproduktegesetz (MPG)
  • Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) Röntgenverordnung vom 18.06.2002
  • Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionspräventation am Robert-Koch-Institut und des Bundesintitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
  • Sozialgesetzbuch

 

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Dipl. Ing. Tobias Kupfer
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